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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 08. Juli 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RenovierPro GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über Renovierungs- und Baudienstleistungen, insbesondere Fliesen-, Verputz- und Estricharbeiten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung und den beigefügten Unterlagen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht und entsprechend dem anerkannten Stand der Technik auszuführen. Die Arbeiten werden nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C ausgeführt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Kostenvoranschlägen auf Basis von Einheitspreisen gelten die tatsächlich erbrachten Mengen.

4.2 Zahlungen

Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

  • 30% bei Vertragsschluss
  • 40% bei Beginn der Arbeiten
  • 25% bei Erreichen der Hälfte der Leistung
  • 5% nach vollständiger Abnahme

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

5. Leistungszeit

Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Leistungszeit verlängert sich angemessen bei:

  • Behinderungen durch den Auftraggeber
  • nachträglichen Änderungswünschen
  • höherer Gewalt
  • unvorhersehbaren Umständen (z.B. Witterungseinflüsse)

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:

  • Rechtzeitige Bereitstellung der Baustelle
  • Gewährleistung der Zugänglichkeit
  • Bereitstellung von Strom und Wasser
  • Sicherstellung der erforderlichen Genehmigungen
  • Schutz vor Diebstahl und Vandalismus

7. Gefahrübergang und Abnahme

Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abnimmt oder binnen dieser Frist nicht unter Angabe von Mängeln verweigert.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Für Verschleißteile beträgt sie 2 Jahre.

8.2 Mängelansprüche

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, zunächst nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen.

8.3 Ausschluss

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

  • natürlicher Abnutzung
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Schäden durch Dritte
  • Verwendung nicht geeigneter Betriebsstoffe

9. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die vom Auftragnehmer gelieferten oder eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

12. Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen
  • Insolvenz der anderen Vertragspartei

13. Datenschutz

Der Auftragnehmer behandelt alle erhaltenen Daten vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragserfüllung. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten ist zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Der Auftragnehmer nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

15.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns unter:

RenovierPro GmbH
Hauptstraße 123
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]

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